Seit dem Einsatz deutscher Soldaten in Afghanistan ist das Thema Berufsunfähigkeit bei Berufssoldaten immer weiter ins Rampenlicht gerückt. Nicht nur Handwerker, Ärzte, Sozialarbeiter und andere können durch Unfall oder Krankheit berufsunfähig werden, sondern eben auch Berufssoldaten. Das Soldatengesetz sieht vor, dass Berufssoldaten in den Ruhestand versetzt werden, wenn sie über längere Zeit wegen körperlicher oder geistiger Schwäche nicht mehr in der Lage sind ihre Dienstpflicht zu erfüllen. Als dauernd dienstunfähig wird ein Soldat bezeichnet, der auch nach einem Jahr nicht wieder diensttauglich ist. Die meisten von ihnen sind dabei nicht von körperlichen-, sondern von psychischen Krankheiten betroffen. Die Berufsunfähigkeit muss von einem Arzt der Bundeswehr bestätigt werden und vor dem Erreichen der gesetzlich vorgesehenen Altersgrenze und der Beendigung der Dienstverhältnisse eintreten. Je nach Rang des Soldaten und Ursache der Dienstunfähigkeit ergeben sich unterschiedliche Leistungsansprüche. Im Gegensatz zum Soldat auf Zeit, wird der Berufssoldat nicht entlassen, sondern in den Ruhestand versetzt. Gegen Dienstunfähigkeit können sich Soldaten auch privat mit einer Berufsunfähigkeitsversicherung versichern.
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